Altholz
Die Entsorgung von Altholz oder Holzabfällen wird nach der Altholzverordnung geregelt. Hierbei wird in vier Kategorien unterschieden: unbehandeltes (AI), behandeltes (AII, AIII) und kontaminiertes Altholz (AIV).
Ganz gleich, welches Altholz Sie entsorgen möchten, die HÖHL Containerdienst GmbH übernimmt dies gerne für Sie. Wir kategorisieren Ihre Holzabfälle und kümmern uns um die entsprechende Verwertung.
Was zählt zu Altholz?
- Obststeigen und Kisten
- Euro- und Einwegpaletten
- Verschläge
- Bretter und Dielen
- Industriehölzer
- Sägereste und Verschnitt
- Spannplatten
Was zählt nicht zu Altholz?
- Sperrmüll-Möbel, Polstermöbel
- Bahnschwellen mit Stahlplatten
- Holzestrich
- Sägespäne, Staub