Gewerbeabfall
Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sind "Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen".
Gewerbeabfälle dienen vor allem der Rohstoffwirtschaft als eine wichtige Bezugsquelle von recyclebaren Wertstoffen. Für einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt und zum Vorteil des Abfallerzeugers können durch die HÖHL Containerdienst GmbH alle Wertstoffe aus Abfallprodukten fachgerecht und zudem kostensparend entsorgt werden.
In Unternehmen wie auch öffentlichen Einrichtungen fallen selbstverständlich auch Müllarten an, die dem eines Privathaushaltes sehr ähnlich sind. Allerdings handelt es sich hierbei um viel größere Mengen. Die Zusammensetzung der enthaltenen Stoffe fällt dabei von Branche zu Branche sehr unterschiedlich aus. Damit über die Entsorgung von Gewerbemüll nicht per Zufall entschieden wird, sind durch den Gesetzgeber klare Richtlinien in der Gewerbeabfallverordnung vorgegeben.
Als zuverlässiger Entsorgungspartner nehmen wir diese Verordnung sehr ernst und verpflichten uns einer fachgerechten sowie rechtssicheren Entsorgung Ihres Gewerbemülls.
Was zählt zu Gewerbeabfällen?
- Papier, Pappe
- Holz
- Paletten
- Verpackungsmaterial
- Plastik
- Folien
- Styropor
- Metalle
- Bauabfälle
- E-Schrott
- Gemischte Abfälle / Abfallgemische
- Dispersionsfarben
Was zählt nicht zu Gewerbeabfällen?
- Sondermüll
- Steine und Bauschutt
- flüssige Abfälle (wie Speisereste, Öle, Fette)