Grünschnitt
Gartenabfall oder auch Grünschnitt entsteht bei der Garten-, Landschafts- und Waldpflege. Bezeichnet werden damit sämtliche Abfallprodukte, die bei Garten-, Landschafts- und Waldpflege wie auch dem Mähen anfallen können und gar nicht bis wenig verholzt sind. Wobei die Spanne der Pflanzen von Gräsern über Sträucher bis zu Grünholz mit einem hohen Blätteranteil und noch saftführender Rinde reicht
Was zählt zu Gartenabfällen?
- Wurzeln
- Laub
- Rasenschnitt
- Grünpflanzenreste
- Heckenschnitt
- Baumholzschnitt
- Baumrinde
- Baumschnitt
- Strauchschnitt
- Astwerk
- Gartenholz (kein Altholz AIV, z.B. Jägerzaun)
- Gehölzschnitt
- Rinde
Was zählt nicht zu Gartenabfällen?
- Zäune
- Bretter
- pilzbefallene Hölzer
- Erdaushub
- nichtkompostierbares Material
- Pflanzgefäße wie Töpfe und Übertöpfe
- Gartenmöbel
- Folien
- Metall
- Teichaushub
- Steine, mineralische Abfälle